Gewinne, Kosten und Reinertrag: unterschiedliche Mindestanteile
Der Glücksspielstaatsvertrag legt den gemeinsamen bundesweiten Rahmen fest. Die Bundesländer können für kleine Lotterien und Ausspielungen jedoch eigene Voraussetzungen bestimmen. Deshalb können sich insbesondere die vorgeschriebene Gewinnsumme, der erforderliche Reinertrag und die zulässigen Kostenanteile unterscheiden.
Unterschiedliche Vorgaben im Vergleich
Bayern
Für kleine Lotterien und Ausspielungen müssen Gewinnsumme und Reinertrag grundsätzlich jeweils mindestens 25 Prozent des Spielkapitals betragen.
Nordrhein-Westfalen
Nach der seit dem 1. Juli 2026 geltenden allgemeinen Erlaubnis müssen Gewinnsumme und Reinertrag jeweils mindestens ein Drittel der Entgelte betragen.
Entscheidend sind immer die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Vorgaben am Veranstaltungsort. Die dargestellten Werte ersetzen keine Prüfung der konkreten Veranstaltung.
Die passenden Vorgaben sind bereits hinterlegt
Tombaro verwendet bundeslandabhängige Vorlagen für die Planung einer Lotterie oder Ausspielung. Die jeweils erforderlichen Mindestanteile für Gewinne und Reinertrag sowie weitere Vorgaben sind darin bereits berücksichtigt. So plant der Verein sein Spiel innerhalb des für den Veranstaltungsort vorgesehenen Rahmens. Einstellungen, die mit der hinterlegten Vorlage nicht vereinbar sind, stehen nicht zur Auswahl.
Der Verein muss die unterschiedlichen Prozentwerte nicht selbst kennen oder berechnen
Tombaro übernimmt die Komplexität