Kleine Lotterien und Ausspielungen für Vereine
Lotterien und Ausspielungen mit begrenztem Umfang sind im Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich vorgesehen. Sie ermöglichen gemeinnützigen Vereinen, Geld- und Sachgewinne zu vergeben und mit dem Reinertrag ihre Vereinsarbeit zu unterstützen.
Entscheidend ist das geplante Spielkapital
Nach § 18 GlüStV können Lotterien und Ausspielungen bis zu einem Spielkapital von 40.000 Euro unter die Regelungen für kleine Lotterien fallen.
Die Grenze von 40.000 Euro beschreibt den bundesrechtlichen Rahmen. Welche Voraussetzungen für eine allgemeine Erlaubnis gelten und ob eine Anzeige oder einzelne Genehmigung erforderlich ist, bestimmt das jeweilige Bundesland.
Die gemeinsamen Rahmenbedingungen
Begrenztes Spielkapital
Das geplante Spielkapital darf die gesetzlich vorgesehene Obergrenze nicht überschreiten. Bundesländer können innerhalb dieses Rahmens weitere Grenzen festlegen.
Gemeinnütziger Zweck
Der Reinertrag muss ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet werden – beispielsweise für die Jugend- und Nachwuchsarbeit des Vereins.
Gewinne und Reinertrag
Sowohl die Gewinnsumme als auch der Reinertrag müssen grundsätzlich jeweils mindestens 25 Prozent der Entgelte betragen. Einzelne landesrechtliche Regelungen können höhere Anteile verlangen.
Tombaro verändert nicht die rechtlichen Regeln – es macht ihre praktische Umsetzung einfacher.
Für die kleine Vereinslotterie entwickelt
Tombaro bildet genau die Angaben und Abläufe ab, die eine kleine Lotterie oder Ausspielung am Spieltag benötigt.
- Teilnahme vor Ort
- Die Teilnahme erfolgt durch den Kauf gedruckter Lose am Veranstaltungsort. Tombaro bietet keine Teilnahme über das Internet an.
- Vorab festgelegter Spielplan
- Losanzahl, Lospreis, Gewinnart, Gewinnverteilung, Verkaufszeitraum und Ziehung werden bereits bei der Planung des Spiels festgelegt.
- Begrenztes Spielkapital
- Die maximale Losanzahl und der Lospreis bestimmen das geplante Spielkapital. Dadurch kann bereits vor dem Verkauf geprüft werden, ob die vorgesehenen Grenzen eingehalten werden.
- Gemeinnütziger Veranstalter
- Veranstalter der Lotterie oder Ausspielung bleibt der Verein. Der Reinertrag wird für dessen festgelegten gemeinnützigen Zweck verwendet.
- Dokumentierter Ablauf
- Verkauf, Ziehung und Abrechnung werden nachvollziehbar dokumentiert. Aus den erfassten Angaben können die für Anzeige, Genehmigung und Nachweis benötigten Unterlagen erstellt werden.
Weiterführende Informationen
Die rechtlichen Grundlagen für Lotterien und Ausspielungen sind im Glücksspielstaatsvertrag 2021 geregelt. Weiterführende Informationen sowie den vollständigen Vertrag stellt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder bereit.
Glücksspielstaatsvertrag 2021 bei der GGL ansehen